Erweiterter Vorstand des Schützen-Club Feggendorf e.V.

Ehrenvorsitzender  
Wolfgang Faber
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1. Jugendleiter  
Sandra Meier
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1. Damenleitung  
Heike Ahnefeld
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1. Alterssprecher  
Gerda Plaumann
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2. Schatzmeister  
Sandra Meier
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2. Sportleiter  
Vakant
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2. Damenleitung  
Hildegard Röhr
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Mitgliederverwaltung  
Sandra Meier
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Angaben gemäß § 5 TMG:

Schützen-Club Feggendorf e. V.
Reddinger Weg 22
31559 Haste
Vertreten durch: Volker Günther

Kontakt:
Telefon: 05723 - 799624
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht:Stadthagen
Registernummer: VR-???

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

---

Aufsichtsbehörde:

Ordnungsamt - Waffenbehörde Schaumburg

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

1. Vorsitzender
Volker Günther
Reddinger Weg 22

31559 Haste

Quelle: eRecht24

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Satzung des Schützen-Club Feggendorf e.V.

 

 

§ 1 Name und Sitz

Durch Zusammenschluß von Schützen wurde am 01.ja­nuar 1957 ein Verein gegründet, der den Namen "Schützen-Club Feggendorf e.V." führt und seinen Sitz in Feggen­dorf hat.

 

 

§ 2 Zweck

Der Schützen-Club Feggendorf e.V. mit Sitz in Feggendorf verfolgt ausschließ­lich und unmit­tel­bar gemeinnützi­ge Zwecke im Sinne des Ab­schnittes steuerbegün­stigte der Abgabenordnung.

Der Verein betreibt die gemeinsame Pflege des Schießsports. Die Verfolgung politischer und konfessioneller Ziele ist ausgeschlos­sen. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die För­derung sportlicher Übungen und Leistungen ge­för­dert.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt­schaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhal­ten keine Zuwendungen aus Mit­teln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnis­mäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

§ 3 Rechnungsjahr und Gerichtsstand

Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mit­gliedern ist das zu­stän­dige Amtsgericht.

§ 4 Mitglieder

Der Verein besteht aus:

            1.         Jugendliche Mitglieder lt. Ordnung des Deutschen Schüt­zen­bundes.

            2.         Aktive Mitglieder über 18 Jahren.

            3.         Fördernde Mitglieder

            4.         Ehrenmitglieder

 

 

§ 5 Mitgliedschaft: Eintritt

Die Mitgliedschaft kann jeder beantragen, der sich zum Vereins­zweck bekennt. Sie wird durch schriftliche Eintrittserklärung erworben, über die der Vorstand in der nächsten dem Eintritts­datum folgenden Sitzung entscheidet.

Im Falle einer Ablehnung kann der Abgelehnte formlos beim Vor­stand beantragen, daß diese Entscheidung von der Mitgliesderver­sammlung überprüft werden soll. Die Mitgliederversamm­lung ent­scheidet in solchen Fällen mit zwei Dritteln der anwesesenden Stimmberechtigten über das Aufnahmegesuche entgültig.

 

 

§ 6 Mitgliedschaft: Verlust

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, Austritt oder Ausschluß. Die Austritts­erklärung muß dem Vorstand schriftlich zugegangen sein. Wer sei­nen Pflichten gegenüber dem Verein, obwohl deswe­gen bereits schriftlich ermahnt, nicht nachkommt, das Ansehen des Vereins vorsätzlich oder grob fahrlässig schädigt, oder sich sonst einer unehrenhaften Handlung schuldig macht, kann aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Dies gilt auch, wenn ein Nitglied nach mehr­mali­ger Aufforderung weiterhin mit ausstehenden Bei­trägen im Rückstand bleibt. In jedem Falle der Beendigung der Mitgliedschaft ist der Bei­trag bis einschließlich Austrittsmonat zu be­zahlen.

 

 

§ 7 Ehrungen

Ehrungen werden durch Beschluß des Vorstandes oder der Mitglier­derversammlung (Mehrheitsbe­schluß) vorgenommen.

 

 

§ 8 Beiträge

Über die Höhe und Fälligkeit der Beiträge be­schließt die Jah­reshauptversammlung der Mit­glie­der. Die von den Mannschaften gewonnenen Preise werden Eigentum des Vereins.

 

 

§ 9 Organe

Organe des Vereins sind

                        der Vorstand

                        die Jahreshauptversammlung und

                       die Mitgliederversammlung.

Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

 

 

§ 10 Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

            1. Vorsitzender

            2. Vorsitender

            Kassenwart

            Schriftwart

            Leiter der Schießkommission

Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die eh­renamtliche Ge­schäftsführung.

Vorstand im Sinne des BGB ist der 1. und 2. Vorsitzende.

Der 1. Vorsitzende kann den Verein allein ver­treten.

Bei Vertretung durch den 2. Vorsitzenden muß ein weiteres Vor­standsmitglied anwesend sein.

§ 11 Jahreshauptversammlung/Mitgliederversamm­lung

Die Jahreshauptversammlung und alle Mitglieder­versammlungen werden durch den 1. Vorsitzenden mit einer Frist von einer Woche unter Bekannt­gabe der Tagesordnung einberufen.

Die vorgenannten Versammlungen sind für alle Belange des Vereins zuständig.

Die Jahreshauptversammlung beschließt insbeson­derere über die Beiträge, Entlastung des Vor­standes, die Wahl des Vorstandes, der Kassen­prüfer und über Satzungsänderungen.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Verlangen eines Viertels aller Mitglieder innerhalb von 14 Tagen einzuberufen. In dem Antrag an den Vorstand ist der Grund zu benen­nen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.

Wahlen und Abstimmungen erfolgen in geheimer und schriftlicher Abstimmeung, wenn ein stimmberech­tigtes Mitglied dies während der Versammlung beantragt.

Stimm-, wahl-, und antragsberechtigt ist jedes Mitglied nach Vollendeung des 18. Lebensjahres.

Soweit innerhalb der Satzung nicht anders bestimmt, entscheidet bei zu fassen­den Beschlüs­sen, Wahlen und Abstimmungen usw. die einfache Stimmenmehrheit der stimmerechtigten anwesenden Mit­glieder.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

§ 12 Niederschrift

Über jede Versammlung ist eine vom 1. Vorsitzen­den und dem Schriftwart oder von einem von der Versammlung gewählten Proto­kollführer zu unter­zeichnenede Niederschrift aufzunehmen.

§ 13 Kassenprüfung

Der auf der Jahreshauptversammlung aus 2 Mitglie­dern gewählte Kassenprüfungs­ausschuß, dessen Mitglieder nicht dem Vorstand angehören dürfen, ist berech­tigt, jederzeit eine Prüfung der Kasse vorzunehmen.

§ 14 Satzungsänderung

Satzungsänderungen können nur auf der Hahres­hauptversammlung mit zwei Dritteln der anwesen­den stimmberechtigten Mitgliedern be­schlossen werden.

§ 15 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen zu diesem Zweck ein­berufenen Ver­sammlung erfolgen, wenn mindestens drei Viertel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dafür stim­men.

Sie erlangt aber nur dann Gültigkeit, wenn die Auflösung mit gleicher Stimmen­mehrheit in einer zweiten Versammlung, die nach vier Wochen stattfinden muß, beschlossen wird.

Im Falle einer Auflösung hat kein Mitglied ein Anrecht auf das vorhandenen Vereinsvermögen.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Clubs an das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverband Feggen­dorf, zur ausschließlichen und unmittel­baren Förderung gemeinnütziger Zwecke.

Feggendorf, den 3. Januar 1992

Geschäftsführender Vorstand des Schützen-Club Feggendorf e.V.

1. Vorsitzender  
Christian Röhr
Oberer Triftweg 9
31867  Lauenau
 
Telefon  05043 4169459 
Mobil  0176 31493602 
eMail  Mail
2. Vorsitzender  
Andrea Bankes
Rohrsener Straße 17
31848  Bad Münder
 
Telefon  05043 3289 
Mobil  0152 09131490 
eMail Mail
1. Schatzmeister  

Carsten Schaper

Telefon 
Mobil 
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1. Schriftführer  

Sandra Meier

Telefon 
Mobil 
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1. Sportleiter  
Horst Prothmann
Siedlerstraße 8
31867 Lauenau

 

Telefon  05043 5409 
Mobil  0157 71021770 
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25 Jahre     Schützen-Club Feggendorf e.V.



Vor 25 Jahren war der Schützen-Club Feggendorf e.V. der erste selbständige Verein in Feggendorf, der sich mit dem Schießsport befasste.

Die Gründer des Schützen-Clubs Feggendorf sind Doppelgründer, denn bereits im April 1956 gründeten eine Reihe von Feggendorfern Bürgern innerhalb des Deister-Sport-Clubs die Sparte Schießen.

Die Namen der Spartengründer vom 14. April 1956 lauten:

            Walter Ahrens                                               Moritz Puschnerus
            Karl-Heinz Bergmann                                   Karl Rickenberg
            Lori Bergmann                                              Werner Rohde
            Heinrich Faber                                               Friedrich Röhr
            Dietrich Herbst sen.                                       Karl-Heinz Röhrig
            Wilhelm Langheim sen.                                 Friedrich Schleper

Zum Jahresende 1956 kam es zu Unstimmigkeiten, deren Gründe der Vergangenheit angehören sollen, die jedoch den Austritt der 12 Gründer aus der Schießsparte zur Folge hatte. Somit wurde am 01. Januar 1957 der Schützen-Club Feggendorf, der 1. selbstständige Schützenclub in Feggendorf, gegründet.

Man fing wieder am Nullpunkt an, denn die während der schießsportlichen Aktivitäten im Deister-Sport Club angeschafften Waffen und Standanlage verblieben in der Schießsparte des DSC.

Der Schützenclub Feggendorf fing am 1. Januar 1957 mit 23 Mitgliedern an, die an dieser Stelle genannt werden sollen:

Walter Ahrens,

Karl Rickenberg,

Karl-Heinz Bergmann,

Charlotte Rohde,

Lori Bergmann,

Werner Rohde,

Baldur Bressel,

Friedrich Röhr,

Heinrich Faber,

Karl-Heinz Röhrig,

Dietrich Herbst sen.,

Fritz Schaper,

Hildegard Herbst,

Walter Schaper,

Gustav Hinrichs,

Bernhard Schirmer,

Wilhelm Langenheim jun.,

Friedrich Schleper,

Wilhelm Langenheim sen.,

Karl Tadje,

Wilhelm Keese,

Walter Tadje.

Moritz Puschnerus,

 

Ende 1957 hatte der Club bereits 34 Mitglieder. 1958 wurde die Schützenkleidung angeschafft und im Juni 1958 wurde die Standarte durch August Krone, Vertreter des Kreisschützenverbandes Deister-Süntel, geweiht.

1963 wurde eine erste - zwar kleine -Jungendabteilung unter der Leitung von Walter Schaper geschaffen und 1968 kam die erste Damengruppe unter Edith Schaper hinzu.

Im Jahre 1975 kündigte der Schützen-Club Feggendorf seine Mitgliedschaft im Kreisverband "Deister-Süntel-Calenberg" und schloss sich zum 01.Januar 1976 dem Kreisverband "Nesselblatt" Bad Nenndorf e.V. an.

Seit 1976 haben die schießsportlichen Erfolge enorm zugenommen, die zweifelsohne 1980 durch den Erfolg von Dirk Minkley gekrönt wurden, durch die Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft.

Der Schützen-Club Feggendorf zählt heute 158 Mitglieder und hat sich seit seiner Gründung zu einer tragenden Säule im gesellschaftlichen Leben Feggendorfs entwickelt.

Festvortrag anlässlich der Feierstunde zum 25-jährigen Bestehen des

Schützen-Clubs Feggendorfs

Was ist ein Schütze?

Die Geschichte der Schützen und ihrer Gesellschaften darzubringen ist äußerst schwierig, denn ein dokumentarischer Nachweis über Gründungsjahre alter Schützengesellschaften zu erbringen ist nahezu unmöglich, da es kaum den älteren Schützengilden gelingt ihr Gründungsjahr mit Bestimmtheit nachzuweisen.

Es besteht jedoch kein Zweifel daran, dass die Anfänge des deutschen Schützentums im frühen Mittelalter zu finden sind. Aus mehreren Schriften ist zu entnehmen, dass der Ursprung im 12. Jahrhundert zu suchen ist; so wird z.b. das Gründungsjahr der rheinischen Schützengilde Gymnich auf das Jahr 1139 beziffert

Historische Studien geben jedoch Anlass zu der Vermutung, dass die Schützengilde zu Schweidnitz/Sachsen die eigentliche Seniorin der deutschen Schützenvereine ist. Dort ordnete 1286 Herzog Bolko I regelmäßige Schießübungen an. Es gibt noch eine Reihe von Schützengilden, die Ihre Gründung vor 1286 ansiedeln, jedoch lässt sich dieses heute kaum mehr anhand von Dokumenten nachweisen.

Zusammenfassend kann man jedoch feststellen, dass die deutschen Schützenvereine auf eine   800-jährige Tradition zurückblicken können. Neben den vor 800 Jahren gebildeten Armbrustgilden kamen im 15. Jahrhundert in Nürnberg die St. Johannis-Büchsengesellschaft. Im   16. Jahrhundert gab es in allen bedeutenden deutschen Städten zwei Schützengilden neben- einander. Die Gesellschaft der Büchsenschützen genossen in diesen Städten die besondere Gunst des Rates, denn sie stellten gleichzeitig den Kern der Bürgermiliz.

In den Städten verfolgten die Magistrate den Zusammenschluss der Schützen mit großem Interesse, denn naturgemäß war ihnen die Verstärkung der Wehrfähigkeit wichtig. Zumeist auf Veranlassung des Rates wurden Statuen oder auch Schützenordnungen festgelegt. Diese Verfügungen enthielten Erklärungen über Technik der Schießübungen, sowie Angaben über Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie über Vorstandswahlen usw. das bedeutungsvollste Ereignis in den Schützengesellschaften bildete das Königsschießen, das als wahres Volksfest gefeiert wurde. Der König trug für die Dauer eines Jahres die Ehrenkette und genoss während dieser Zeit einige Vorteile (z.b. Befreiung von Steuerpflicht, Wachdiensten).

Im 16. Jahrhundert ließ das Interesse an den vorgeschriebenen Wehrübungen nach, weil auch viele Schützen ihren Beruf vernachlässigten. Die Städte suchten dieses zurückgehende Interesse durch Geldspenden und sogar Strafandrohungen zu verhindern. Im 17. und 18. Jahrhundert kamen auch die finanziellen Zuwendungen zum Erliegen, denn nach Meinung der Landesherren kam den Schützengesellschaften hinsichtlich ihrer Wehrtätigkeit im Zeitalter der stehenden Heere kaum noch Bedeutung zu. Somit beschränkte sich das Leben der Schützengesellschaften bis in das 19. Jahrhundert hinein ausschließlich auf Geselligkeit und Kameradschaftlichen Zusammenhalt. Erst Mitte das 19. Jahrhunderts wurden die Schützengilden aus ihrer Lethargie wachgerüttelt, an deren Abschluss am 1. Juli 1861 die Gründung das Deutschen Schützenbundes stand. Es wurde an den alten Traditionen angeknüpft. Die Schießwettkämpfe wurden wieder aufgenommen.

Die Schützen hatten zu jener Zeit eine gesellschaftliche Sonderstellung eingenommen. Das ergab sich von selbst sowohl durch den Kaufwert der Schusswaffe als auch durch den ihrer wertvollen Geschosse, den Bolzen. Auch die Anschaffungskosten der Uniform waren nicht gering. Da sich dies nur Wohlhabende erlauben konnte, war unweigerlich eine Abgrenzung   zu den weniger Begüterten der Bürgerschaft gemacht.

Aber durch politische Ereignisse wurden Schützengesellschaften oft gezwungen, ihre Tätigkeit einzustellen, ja ihre Formationen aufzulösen. Aber der Schützengeist feierte immer wieder seine Auferstehung dank treuer Pflege des Ideals und den unverrückbaren Grundsätzen der Sauberkeit, Ehrlichkeit, Disziplin und Kameradschaft. Nach Jahren politischer Unsicherheit, schwerster Kriegsnot, nach Jahren strengster Verbote und leiblicher und seelischer Unterdrückung hat sich die jeweilige Schützen-Gemeinschaft immer wieder gebildet, haben sich Freunde und Stolz an den Leistungen in der Schießkunst als unzerstörbar erwiesen. Obwohl die Waffe als Kampfwaffe verstand, galt sie gleichzeitig auch als Sportgerät.


Tradition

In erster Linie waren es die Schützenvereine, Schützengesellschaften und Schützenbrüderschaften, die an den alten Überlieferungen bis in unsere Tage hinein festhielten und festhalten.   So ist besonders in katholischen Gegenden der Heilige Sebastian (Sebastiansbrüderschaften) seit dem frühen Mittelalter der Schutzheilige, der auch heute noch bei Umzügen reich geschmückt mitgetragen wird.

Auch der Heilige Antonius, der Heilige Michael und in Bayern sogar die Mutter Gottes sind   zu Schutzpatronen erkoren worden.

Aber auch das Schützenbrauchtum hat sich gewandelt. Der früher übliche Pritschenmeister, bei größeren Schießanlässen von deutschen Fürsten in prachtvolle samtene und seidene Narrengewänder gekleidet, waren so eine Art Ordner, Ausrufer und Zeremonienmeister. Schlechte und ungeschickte Schützen, Leute, die anders die Ordnung störten, nicht Ihnen gehörige Waffen benutzten oder betrogen, wurden von den Helfern des Pritschenmeisters zum sog. Rabenstein, später auch Pritschenmeisters Predigtstuhl, geschleppt, mussten hinknien und wurden öffentlich gezüchtigt und wohl auch mit witzigen reden verhöhnt. Weniger die symbolische Prügel, noch das Preisgeben das Delinquenten zur Zielscheibe öffentlichen Spottes, fürchteten viele Schützen.

Wer damals als im Schießen auf Scheibe mit dem Königsvogel als bester traf, war König. Das Königsschießen galt und gilt auch noch heute als die Auszeichnung des besten Schützen. Der König trug für die Dauer eines Jahres die Ehrenkette und kam in den Genuss einer Reihe von   Vorteilen, die in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich festgelegt waren. Diese Vorteile bestanden unter anderem in der Befreiung von der Steuerpflicht, von Herrendiensten, Wachtdiensten und von Abgaben für das Brandtweinbrennen.

Ich glaube - und viele Schützen stimmen mit bestimmt zu - diese alten vergessenen Traditionen sollten wir wieder zum Leben erwecken. Noch ein Wort zu den Ehrenketten: die Ehrenketten der Schützenkönige ähnelten in der äußeren Form der Amtskette des Bürgermeisters und sie bildeten zum Teil Goldschmiede- arbeiten von hohem künstlerischen Wert. Es bürgerte sich ein, dass der jeweilige König für die Ehrenkette einen Anhänger stiftete, auf dem der Name des Stifters und das Jahr des Königsschusses eingraviert war. Im Laufe der Jahre wurde diese ständige Vergrößerung der Kette zu einer Last für den Träger.

Das Königschießen gibt es noch heute. Manche Ketten sind zwar in der Zwischenzeit auch schon sehr schwer geworden, aber die wenigsten Ketten sind handgeschmiedete Goldarbeiten.

Das Königsschießen im Leben der Vereine stellt auch heute noch einen Höhepunkt dar. Aber es ist nur ein Höhepunkt, denn Schützenvereine leben nicht in der abgekapselten Welt des Brauchtums, der Tradition alleine, sonder pflegen den Wettkampf, den sportlichen Wettkampf.

Somit gibt es heute immer zwei Richtungen, denen die Schützen in ihrem Vereinsleben nachgehen. Die Pflege des Sports und die Pflege der Tradition. Es kann natürlich auch sein, dass manche Vereine mehr Wert auf die Tradition legen, also Brauchtumspflege, denn dies ist ein wertvolles Erbe. Andere Vereine und Schützengesellschaften hingegen vernachlässigen das Brauchtum etwas und haben sich stärker dem Schießsport als ständigem Wettkampf verschrieben.

Nachdem ich mich bis jetzt mit der geschichtlichen Entwicklung und der Tradition befasst habe, will ich im folgenden das Schießen als Sport ein wenig darstellen.


Schießen als Sport - Gedanken von Dr. Georg von Opel

Ernest Hemingway hat einmal den Unterschied zwischen Amateursport und Berufssport folgendermaßen dargestellt: "Dies ist ein Prüfstein für den wirklichen Amateursport, da es für den Sportler vergnüglicher ist, als für den Zuschauer. Sobald er für die Zuschauer vergnüglich genug ist, so dass es sich lohnt, Eintrittgelder zu erheben, enthält der Sport bereits den Kern des Professionellen."

Bei den Sportschützen ist es wohl so, dass ihnen ihr Sport mehr Vergnügen bereitet als den Zuschauern. Schlachtenbummler wird man gerade beim Schießen nicht in Massen antreffen, es sei denn, es handelt sich um das Schießen von Freistößen mit dem Lederball.

Worin besteht eigentlich die Leistung des Schützen und was ist zugleich der Sinn dieses Sports?

Leben wir nicht überhaupt in einer Zeit der Sturmflut optischer und akustischer Reize, der Hetze und Nervenqual? Da sehnt man sich danach, zur inneren Ruhe zu kommen. Und beim Schießen? Der Zuschauer braucht Watte für die Ohren, der Schütze hört den Schuss fast nicht. Und wenn den guten Schützen dann ein Schuss daneben geht, dann ist er unfähig die Serie fortzusetzen. Sein Rhythmus ist zerstört, die Konzentration zerbrochen. Er steht unbeweglich und wartet. Der Schweiß bricht ihm dabei aus. Man sieht den unsichtbaren Kampf, der aus- gefochten wird. Der Schütze bewegt sich so wenig und so langsam und so behutsam wie möglich. Aber hinter dieser äußerlichen Trägheit steckt enorme Energie.

Man streitet seltsamerweise hierzulande immer noch darum, ob Schießen überhaupt Sport sei. Da es bis heute keine eindeutig abgegrenzte Definition des Begriffes Sport gibt, ist dieser Streit gegenstandslos. Häufig sagt man, zum Sport gehören die Leibesübung. Aber Leibesübung ist nicht gleichzusetzen mit Leibesbewegung. Leibesübung, das ist vielmehr praktizierte Körperbeherrschung, sie ist eine leibliche und seelische geistige Aufgabe. Es kommt nicht darauf an, nur die Gliedmaßen zu bewegen, sondern den Körper mit allen geistig-seelischen Kräften auf eine Leistung hin zu trainieren. Ein guter Schuss, ganz zu schweigen von einer Serie von 120 guten Treffern, wird ebenso wenig allein durch ein gutes Auge und einem parallel geschalteten Zeigefinger erzielt wie ein Weitsprung allein durch das Sprunggelenk oder ein k. o. durch den Bizeps. Ein Meisterschütze nimmt es in der Kondition mit jedem anderen athletischen Spezialisten auf.   Die ungeheuerliche Konditionen eines Meisterschützen lässt sich en einem kleinen Rechenbeispiel begründen, das mir erst vor wenigen Tagen von einem Schützen der Landesliga vor- gerechnet wurde:

Ein Schütze, der im Wettkampf oder im Training ständig seine Serien schießt, muss ständig sein Gewehr anheben. Eine 20-Schuß-Serie, die eine kleine Serie darstellt, dauert ca. 30 Minuten. In diesem Zeitraum muss das Gewehr 20 - 25 mal angehoben werden, die Situationen nicht mit-gerechnet, in denen der Schütze mehrfach ansetzt, bevor er zum Schuss kommt. Ein Luftgewehr wiegt ca. 4,5 kg, so dass ein Schütze immerhin 90 bis 112 kg in 30 Minuten hebt.

Wer Bodybuilding macht, weiß, da0 es nicht auf die Höhe des Gewichtes ankommt, sondern auch die Wiederholung.

Eine 40-Schuß-Serie bedeutet demzufolge 180 kg, mit 10 Probeschüssen 225 kg, und eine 60-Schuß-Serie 270 kg bzw. 315 kg.

Mancher Schütze schießt im Training auch 120-Schuß-Serien, das bedeutet 540 kg.

Ich glaube, dieses kleine Rechenbeispiel spricht für sich.

Was ist denn nun der Unterschied, der den Schießsport von den anderen Leibesübungen abhebt? Man kann zwar die physische Anspannung messen, nicht aber die geistige und seelischen Kräfte, die für eine sportliche Leistung mobilisiert werden müssen.

Ein innerer Erregungszustand ist also erforderlich, dann, wenn alles stimmt, kann man sagen, wie man es oft bei Sportreportagen hört: "der Sportler explodiert".

Aber der Schütze explodiert nicht. Der Schütze muss im Gegenteil die angestaute Energiereserve in jeder Phase beherrschen und zügeln. Schützen,das sind ausgewogene, bedächtige, gelassene abwägende Menschen. Dieser Charakterzug, der nicht mit Temperamentlosigkeit verwechselt werden darf, ergibt sich zum einen aus der persönlichen Veranlagung und zum anderen aus der sportlichen Betätigung. Man könnte es auch mit sportlicher Disziplin be- schreiben.

Im Schießsport gibt es keine Hektik. Ehrgeiz und Streben nach Rekorden ja, denn das Streben nach Erfolgen, das gehört ebenso dazu wie der Ball zum Spiel

Soweit der ehemalige Präsident des Deutschen Schützenbundes.

Eugen Roth hat einmal folgendes Gedicht geschrieben, mit dessen erster und zweiter Strophe ich meinen Vortrag an dieser Stelle schließen möchte:

                        Merkt's Euch, Schützen, auch für Leben:
                        Leicht verfehlt der Mensch sein Glück!
                        Ist der Schuss erst abgegeben,
                        Holt ihn keiner mehr zurück.
                        Jedem ist der Sieg zu gönnen,
                        aber, leider, jeder weiß,
                        dass auch andere schießen können -
                        und nur einer kriegt den Preis.